Telefonkostenerstattung

Wenn Freiwillige ihr privates Telefon für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein benutzen, haben sie einen Anspruch auf Kostenerstattung. Verzichten Freiwillige auf eine einzelne Auflistung der geführten Gespräche (mit Datum, Gesprächspartner, Grund, Dauer und Gebührenhöhe), so können folgende Kosten steuerfrei erstattet werden:

  • 20 % bei Telefonrechnungen mit einem Gesamtrechnungsbetrag von unter 50 €;
  • 10 € zuzüglich des 50 € überschreitenden Betrags bei Telefonrechnungen mit einem Gesamtrechnungsbetrag von 50 bis 100 €;
  • 30 € zuzüglich des 100 € überschreitenden Betrags bei Telefonrechnungen mit einem Gesamtrechnungsbetrag von über 100 €.

Werden Aufzeichnungen über die durch die freiwillige Tätigkeit veranlassten Telefonate geführt, können die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden. Durch die Möglichkeit des Einzelverbindungsnachweises in den Telefonrechnungen wird dies heute wesentlich erleichtert.

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