Ideeller Betrieb

Der Ideelle Betrieb ist aus steuerlicher Sicht eines von vier Betätigungsfeldern einer gemeinnützigen Einrichtung, egal ob in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins, einer gemeinnützigen GmbH oder einer gemeinnützigen Stiftung. Daneben existieren noch der →Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung und der →wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Der ideelle Bereich ist der eigentliche Bereich zur Verfolgung der gemeinnützigen Satzungszwecke; wegen dieses ideellen Bereichs erhält die Institution überhaupt erst ihre Steuerbegünstigung. Der ideelle Bereich zeichnet sich durch ausschließlich freiwillige bzw. öffentliche Finanzierung aus (Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Zuschüsse, Erbschaften und Schenkungen); es werden keine Leistungen gegen Entgelt erbracht, d.h. es liegt kein Leistungsaustausch vor wie bei den anderen Bereichen. Deswegen fällt hier weder →Körperschaftssteuer noch →Umsatzsteuer oder →Gewerbesteuer an. (→Vereinsbesteuerung).

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