Freiwilliges Soziales Jahr
Junge Menschen zwischen dem 16. und 27. Lebensjahr können zwischen sechs und zwölf Monate ein sog. "Freiwilliges Soziales Jahr" (FSJ) ableisten. Dafür erhalten sie ein angemessenes Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und sind durch die Trägerorganisationen sozialversichert. Einsätze sind zum Beispiel als pflegerische, erzieherische und hauswirtschaftliche Hilfen in Krankenhäusern, Altersheimen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Einrichtungen für geistig oder körperlich Behinderte oder der Familienhilfe möglich. Dieses Engagement bereichert nicht nur den Alltag der Einrichtungen, sondern auch die Kenntnisse junger Menschen. Sie erwerben soziale Kompetenzen, die für ihren weiteren Lebensweg und ihre Persönlichkeitsbildung von großem Nutzen sein können. Neben dem klassischen →Freiwilligendienst im sozialen Feld bestehen Einsatzmöglichkeiten im ökologischen, kulturellen und sportlichen Bereich. Der Freiwilligendienst kann auch im Ausland absolviert werden. Jährlich nehmen laut Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr über 30.000 junge Menschen am FSJ teil.