Ehrenamtspauschale
(in Bearbeitung)
Für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich kann seit 01.01.2021 eine steuerfreie Pauschale von max. 840 € jährlich geltend gemacht werden, sofern nicht bereits eine andere steuervergünstigende Regelung in Anspruch genommen wird. Für die steuerliche Bewertung und Behandlung gelten die gleichen Regelungen wie für die →Übungsleiterpauschale; die Beschränkung auf bestimmte Tätigkeitsfelder entfällt für die Ehrenamtspauschale. Die wichtigsten Regelungen finden sich in einem Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen (pdf-Datei) sowie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Steuern. (Merkblatt und Link werden aktualisiert, sobald sie bei den Ministerien verfügbar sind.)