Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige.
Für Ehrenamtliche ist es besonders wichtig, im Rahmen ihrer Tätigkeit abgesichert zu sein. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. sind in der Pflicht, direkt für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Kleine, rechtlich unselbständige Initiativen und Projekte, für die kein anderer Versicherungsschutz greift, sind über die Bayerische Ehrenamtsversicherung der Staatsregierung abgesichert. Diese Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
Haftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
- Die Haftpflichtversicherung der Bayerischen Ehrenamtsversicherung ist wirksam für ehrenamtlich für das Gemeinwohl Tätige, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz beseht.
- Nicht versichert sind
die Organisation, für die die Tätigkeit erbracht wird,
sowie Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich tätig sind.
Schadensbeispiele
- Eine privat organisierte Selbsthilfegruppe trifft sich zum Austausch bei einem Mitglied zu Hause. Der Gruppenleiter zerbricht versehentlich eine Vase, die Besitzerin verlangt Schadenersatz.
- Die Seniorengruppe eines Altenheims veranstaltet einen Ausflug in die Berge. Auf der Tour verunglückt ein Teilnehmer. Er verklagt den Organisator auf Schadenersatz.
- Mehrere Bürger haben eine unselbständige Nachbarschaftshilfe gegründet. Unterwegs zu einem Einsatz verursacht eines der Mitglieder einen Verkehrsunfall. Die Geschädigten fordern Ersatz des Sachschadens.
- Die Leiterin einer Elterninitiative zur Hausaufgabenbetreuung ist nicht in Reichweite, als ein Kind einen Mitschüler verletzt. Sie wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen.
Versicherungsumfang
- 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
- 100.000 € für Vermögensschäden
(Pkw-Schäden, auch Rabattverlustschäden, sind von der Bayerischen Ehrenamtsversicherung nicht umfasst.)
Unfallversicherung
Wer ist versichert?
- Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung besteht auch für ehrenamtlich Tätige in rechtlich selbständigen Strukturen (eingetragener Verein, GmbH, Stiftung). Das Wegerisiko ist mitversichert.
- Nicht versichert sind
Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich engagiert sind
sowie Personen, für die auf anderem Weg bereits Unfallversicherungsschutz besteht (gesetzlich, durch Träger, auf Grund eigener Versicherung).
Schadensbeispiele
- Eine Mitarbeiterin des Projektes „Altenpflege selbst organisiert“ stürzt auf dem direkten Nachhauseweg von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und bricht sich das Bein, mit dauerhaften Folgeschäden.
- Ein Mitglied eines Jugendclubs organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes fällt er in einen Spalt und verletzt sich. Er wird per Hubschrauber abtransportiert und ist später noch eine längere Zeit auf Gehhilfen angewiesen.
Versicherungsumfang
- 175.000 € maximal bei 100 % Invalidität
- 10.000 € im Todesfall
- 2.000 € für Zusatz-Heilkosten
- 1.000 € für Bergungskosten
Informationen und Fragen
Eine erste Übersicht bietet der Flyer „Bayerische Ehrenamtsversicherung“
Partner der Staatsregierung für die „Bayerische Ehrenamtsversicherung“ ist die Versicherungskammer Bayern, die Auskünfte zum Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte gibt, tel 089 21 603 777.