Projekte mit Modellcharakter fördern.
Modellprogramme werden von der öffentlichen Hand, aber auch von Unternehmen, Stiftungen und anderen Organisationen ausgeschrieben und häufig als Reaktion auf bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen aufgelegt. Entsprechend sind sie thematisch ausgerichtet und im Regelfall zeitlich befristet. Im Gegensatz zu einzelnen Modellprojekten werden sie immer an mehreren Standorten zugleich durchgeführt.
Hier stellen wir laufende und bereits abgeschlossene Modellprogramme zum Thema Bürgerschaftliches Engagement in Bayern vor:
Sprachförderung für Asylbewerber durch Freiwillige
Das Bayerische Sozialministerium unterstützt Projekte im Bereich der Sprachförderung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber:
Ehrenamtlich getragene Deutschkurse mit einer Pauschale von 500 €, deren Ausreichung über die lagfa bayern e.V. koordiniert wird. Bewerben können sich Initiativen, Träger und Einzelpersonen. Voraussetzung: Deutschkurs mit mindestens fünf Teilnehmern, wöchentlich mindestens zwei Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, insgesamt mindestens 50 Unterrichtseinheiten in mindestens drei Monaten. Gefördert werden Sachkosten, die bei der Organisation entstehen, z.B. Miete für Schulungsraum, Material- und Fahrtkosten.
Weitere Informationen: www.lagfa-bayern.de
Sprachförderungsprojekte, die von Freiwilligenagenturen und Koordinierungszentren des Bürgerschaftlichen Engagements durchgeführt werden. Neue Projekte werden jeweils mit 7.000 € für Sach- und Verwaltungskosten gefördert. Ein bereits 2017 gefördertes Programm kann nochmals mit 4.500 Euro gefördert werden.
Weitere Informationen: www.lagfa-bayern.de
Ehrenamtlich getragene, berufsvorbereitenden Deutschkurse mit einer Pauschale von 500 €. In den Kursen geht es vor allem darum, Grundzüge der deutschen Sprache so beizubringen, dass sich die anerkannten Asylbewerber im Beruf zurechtfinden.Voraussetzung: Deutschkurs für anerkannte Asylbewerber, ehrenamtliche Kursleitung, Teilnehmerliste mit den Unterschriften von 3 gleichen Kursteilnehmern aus den ersten 3 stattgefundenen Unterrichtsterminen, mindestens 50 Unterrichtseinheiten (1UE entspricht 45 Minuten). Gefördert werden Sachkosten, die bei der Organisation entstehen, z.B. Miete für Schulungsraum, Material- und Fahrtkosten.
Netzwerk Familienpaten Bayern
Ernsten Krisen in Familien vorbeugen, Vertrauen aufbauen, Erziehungskompetenz stärken, Hilfe zur Selbsthilfe fördern – all das leisten Familienpatinnen und -paten, im Zusammenwirken mit professionellen Kräften und Fachstellen. Ende 2009 gründeten der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Bayern, der Bayerische Landesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes, der Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern und das Zentrum Aktiver Bürger Nürnberg das "Netzwerk Familienpaten Bayern" mit dem Ziel, flächendeckend und nachhaltig zertifizierte Familienpatenschaften in Bayern aufzubauen. In einer ersten Projektphase wurden bis Juni 2012 Familienpaten an 14 Standorten durch das Netzwerk geschult und begleitet. Das Bayerische Sozialministerium förderte außerdem bis Juni 2014 eine Ausweitung des Netzwerks, das weiterhin von den drei bereits angeschlossenen Landesverbänden getragen wird: Weitere Modellstandorte und Kooperationspartner können sich dem Netzwerk anschließen. Auch weiterhin bleiben die Schulung für die Kooridnatoren vor Ort wie auch die Unterstützung durch die Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales kostenlos.
Weitere Informationen: www.familienpaten-bayern.de
Selbstbestimmtes Leben im Alter
Den Aufbau verschiedener Konzepte zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens im Alter unterstützt das Bayerische Sozialministerium.
Bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen und Betreutes Wohnen zu Hause:
Anschubfinanzierung mit bis zu 10.000 € für max. zwei Jahre
Seniorenhausgemeinschaften, generationenübergreifende Wohnformen und sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter:
Anschubfinanzierung mit bis zu 40.000 € für max. zwei Jahre
Quartierskonzepte:
Anschubfinanzierung mit bis zu 80.000 € für max. vier Jahre
Gefördert werden können z.B. Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Koordinationskraft bzw. eine Moderatorin bzw. einen Moderator, Öffentlichkeitsarbeit, seniorengerechte Ausstattung der Gemeinschaftsräume
Weitere Informationen: Bayerisches Sozialministerium
Das EFI-Programm: seniorTrainer gesucht
EFI heißt "Erfahrungswissen für Initiativen". Hinter dem Programm steckt die Idee, Menschen nach Abschluss des Berufslebens oder nachdem die Kinder auf eigenen Füßen stehen, zu "seniorTrainerinnen" und "-Trainern" auszubilden. seniorTrainer verstehen sich als verantwortliche Ehrenamtliche, die neue Projekte und Aufgabenbereiche für das Bürgerschaftliche Engagement entwickeln und Initiativen beraten. Sie können in den unterschiedlichsten Feldern und Organisationen aktiv werden: in der Jugendarbeit, im Umweltschutz, in Kunst und Kultur, in Museen, Schulen, Altenheimen oder Kindergärten. Voraussetzung sind gute Ideen und das Vertrauen in sich selbst, sie auch in die Tat umsetzen zu können.
EFI wurde über fünf Jahre bis 2006 als Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in zehn Bundesländern durchgeführt. Allein in Bayern wurden von 2002 bis 2011 über 850 seniorTrainer ausgebildet und mit Unterstützung von Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen und Selbsthilfekontaktstellen neue Verantwortungsrollen für Ältere in den Kommunen erprobt. Download von ausführlichen Informationen zum Kurskonzept (pdf-Datei, 1,6 MB) und vom Evaluationsbericht des Bundesmodellprogramms (pdf-Datei, 1,5 MB).
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen führt die Unterstützung des EFI-Programm seit 2007 fort. Seit 2013 bietet in Bayern die seniorTrainerin Akademie Bayern (sTAB) drei aufeinander aufbauende EFI-Fortbildungsblöcke in Nord- und Südbayern an. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung praxisbezogener Kompetenzen für das Bürgerschaftliche Engagement.
Weitere Informationen: www.efi-bayern.de
Mehrgenerationenhäuser
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert seit 2006 das Modellprogramm Mehrgenerationenhäuser. Ziel ist es, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis ein Mehrgenerationenhaus zu errichten - insgesamt sind bis 2017 rund 550 Mehrgenerationenhäuser entstanden. Mehrgenerationenhäuser verstehen sich als Anlaufstellen, in denen sich Menschen jedes Lebensalters begegnen, in denen ältere Menschen wieder eine Aufgabe finden können, in denen sie gebraucht und gefordert werden. Mehrgenerationenhäusern sollen dazu beitragen, Familie und Beruf miteinander besser vereinbaren zu können, Kinder früh zu fördern und Menschen für den Einstieg oder den Wiedereinstieg in den Beruf zu qualifizieren.
Im Laufe des Jahres 2007 nahmen die ersten 439 Häuser ihre Arbeit auf. Sie wurden jeweils über einen Zeitraum von fünf Jahren mit jährlich 40.000 € vom Bund gefördert. Mit einer Fortsetzung im Jahr 2015 wurde der erste Schritt für eine nachhaltige Sicherung und die dauerhafte Etablierung der Einrichtungen getan. Von 2017-2020 fanden die Gestaltung des demografischen Wandels und fakultativ die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte besondere Berücksichtigung. Seit 2021 werden bundesweit für acht Jahre über 530 Mehrgenerationenhäuser gefördert, die alle folgende Querschnittsaufgaben erfüllen: Generationenübergreifende Arbeit, Teilhabe, Sozialraumorientierung, Freiwilliges Engagement.
Weitere Informationen: www.mehrgenerationenhaeuser.de
Abgeschlossene Modellprojekte
▼ ESF-Mikroprojekte
▼ Generationenübergreifende Freiwilligendienste
▼ Generationsoffene Freiwilligendienste in der Kultur
▼ Kommunale Familientische in Bayern
▼ Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement
▼ Seniorengenossenschaften
ESF-Mikroprojekte
Mit dem Landesprogramm ESF-Mikroprojekte förderte der europäische Sozialfonds zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen von 2003 bis 2006 innovative Ideen von Bürgern und Initiativen. Gefördert wurden Projekte, die sozial benachteiligte Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren berufsbezogen unterstützen und in den Arbeitsmarkt integrieren. Das Einzigartige an den ESF-Mikroprojekten war, dass nur kleine, aktive Initiativen mit maßgeschneiderten Projekten für ihre Gemeinde oder Stadt unterstützt wurden. Große Trägerschaften waren nicht antragsberechtigt. Bewerben konnten sich kleinere Initiativen und Organisationen aller Art (Wirtschaft, Soziales, Sport, Kultur etc.). Pro Idee und Umsetzung wurden Sach- und Honorarkosten bis zu 10.000 € finanziert. Weitere Informationen: www.esf-mikroprojekte.de.
Generationenübergreifende Freiwilligendienste
Das Bundesmodellprogramm war eine Umsetzung der Empfehlungen der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland", die im Jahr 2001 von der Bundesregierung eingesetzt wurde und ihren Abschlussbericht im Januar 2004 vorgelegt hatte. Die Kommission hatte u.a. die Aufgabe, Möglichkeiten einer Stärkung des freiwilligen Engagements, insbesondere der Freiwilligendienste, aufzuzeigen und mögliche Konsequenzen für den Zivildienst auszuloten für den Fall einer Beibehaltung der Wehrpflicht, einer Reduzierung des zeitlichen Umfangs und/oder der Abschaffung der Wehrpflicht.
Der Ausbau und die Aufwertung der Freiwilligendienste für Frauen und Männer war einer der Vorschläge aus dem Bericht der Kommission. Das Modellprogramm "Generationenübergreifende Freiwilligendienste" lief von 2005 bis 2008. Die wissenschaftliche Begleitung wurde von der Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung e.V. an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg - Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung übernommen.
>kek< - Kultur, Engagement, Kompetenz
Generationsoffene Freiwilligendienste in der Kultur
Mit >kek< - Kultur, Engagement, Kompetenz beteiligte sich die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (BKJ) an dem neuen Förderprogramm für generationsoffene Freiwilligendienste des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Neue Formen Bürgerschaftlichen Engagements sollten erprobt und eine "Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit" entwickelt werden. Das Programm wurde zusätzlich zur Förderung der traditionellen Jugendfreiwilligendienste geschaffen und sollte neben Jugendlichen vorrangig Erwachsene und Senioren ansprechen.
Als bundeszentraler Träger sah die BKJ das Förderprogramm als Chance, weitere bürgerschaftlich Aktive für die kulturelle Arbeit zu gewinnen und freiwilliges Engagement noch stärker in Kultureinrichtungen und regionalen kulturellen Netzwerken zu etablieren.
Kultureinrichtungen sind mit ihrer Offenheit, Lebendigkeit, Flexibilität und Kreativität prädestiniert für freiwillige Mitarbeit. So lassen sich
- Kompetenzen von Freiwilligen für andere Engagierte, für kulturelle Einrichtungen und für das Gemeinwesen verfügbar machen,
- Lebenskompetenzen und beruflich nutzbare Kompetenzen von Engagierten stärken,
- Kompetenzen des Kulturbereichs für vielfältiges individuelles Engagement und lebensbegleitendes subjektorientiertes Lernen nutzen,
- kulturelle Einrichtungen für Gemeinsinn-Entwicklung und den Aufbau von Kultur- und Engagementnetzwerken öffnen.
Das Modellprojekt lief drei Jahre und wurde im September 2008 abgeschlossen.
Kommunale Familientische in Bayern
Die Bedeutung kommunaler Familienpolitik tritt immer stärker in das gesellschaftliche Bewusstsein und bestimmt die politische Diskussion. Der Grund dafür liegt in der Erkenntnis, dass Familienpolitik vor allem dort stattfinden muss, wo die Familien leben, in den Gemeinden und Städten. Dort werden die wichtigen Rahmenbedingungen für ein familienfreundliches Umfeld gestaltet. Kindergärten, Spielplätze, familiengerechte Wohnungen, Vergünstigungen für Familien in verschiedensten Einrichtungen wie Bibliotheken oder Schwimmbäder, sind ganz entscheidende Faktoren, die das Leben von Familien wesentlich beeinflussen.
Bayerns damalige Familienministerin Christa Stewens rief deshalb im November 2002 das Pilotprojekt "Kommunale Familientische" ins Leben. In jedem bayerischen Regierungsbezirk gab es einen Standort für einen Kommunalen Familientisch.
Mit dem Projekt "Kommunaler Familientisch" sollte die örtliche Familienpolitik ausgebaut, weiterentwickelt und vernetzt werden. Dabei wurden alle Akteure, die sich in der Kommune für Familien engagieren, einbezogen und vorhandene Erfahrungen berücksichtigt. Durch den Kommunalen Familientisch sollte das Bürgerschaftliche Engagement für Familien in der Kommune gebündelt und Bürgerinnen und Bürger für die Mitarbeit an familienfreundlichen Projekten gewonnnen werden,
Die Pilotphase des Projektes wurde in den sieben Kommunen bis Februar 2004 beendet. Die vorhandenen Familientische werden als ständige Einrichtungen fortgeführt. Zum Ende der Pilotphase wurde ein Leitfaden erarbeitet, in dem die Erfahrungen aus den Standorten einflossen. Dieser Leitfaden wurde allen bayerischen Kommunen zur Verfügung gestellt.
Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement
Um die Bereitschaft der Bevölkerung für Bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen, bedarf es neben einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit und einer guten Vernetzung der vorhandenen Vereine und Projekte auch der Entwicklung eines möglichst passgenauen Angebots an Engagementmöglichkeiten vor Ort. Das Bayerische Sozialministerium unterstützt deshalb mit dem Modellprojekt „Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement" den flächendeckenden Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur: Gefördert werden können Anlaufstellen für Bürgerschaftliches Engagements auf der Ebene von Landkreisen und Kreisfreien Städten über einen Zeitraum von drei Jahren.
Aufgaben der landkreisweit operierenden Koordinierungszentren sind insbesondere:
- Anstoß für einen raschen Aufbau von Strukturen für Bürgerschaftliches Engagement
- Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung und Vernetzung der bestehenden Aktivitäten des regionalen Bürgerschaftlichen Engagements
- Information, fachliche Beratung (z.B. zu Fragen der Versicherung, Steuern, Organisation, Aus- und Fortbildung, Begleitung und Anerkennung von Freiwilligen, Fördermöglichkeiten, Musterprojekte) und Koordination aller Formen des regionalen Bürgerschaftlichen Engagements
- Beratung und Koordination von lokaler Öffentlichkeitsarbeit zum Bürgerschaftlichen Engagement
- Entwicklung von geeigneten lokalen Projekten
Eine Seniorengenossenschaft bezeichnet einen Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger mit einer zentralen gegenseitigen Unterstützungskultur.
Der Genossenschaft können sich nicht nur Seniorinnen und Senioren, sondern auch jüngere Menschen anschließen. Die Mitglieder der Genossenschaft unterstützen sich je nach Bedarf und eigenen Ressourcen und Möglichkeiten gegenseitig. Zum Beispiel werden kleine Reparaturen oder Fahrdienste gegenseitig angeboten. Damit entsteht nicht nur ein Austausch von Hilfeleistung, sondern auch ein gesellschaftliches Miteinander unter den Mitgliedern der Genossenschaft.
Die Gemeinschaft und auch der generationenübergreifende Austausch werden häufig durch entsprechende Angebote unterstützt, zum Beispiel beim generationenübergreifenden Bewerbungstraining oder dem gemeinsamen Sprachkurs.
Die Angebote können damit von Genossenschaft zu Genossenschaft sehr unterschiedlich sein und orientieren sich neben dem Bedarf vor allem an den Wünschen und Ideen der Mitglieder.
Durch diese Rahmenbedingungen kann eine „Seniorengenossenschaft“ nach dem Modell des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales nicht nur als Genossenschaft, sondern auch in anderen Rechtsformen organisiert werden.
Für die Gründung von Seniorengenossenschaften stellt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein umfassendes Förderprogramm zur Verfügung. Neben einer finanziellen Anschubförderung stellt das Ministerium einen umfassenden Wegweiser zur Gründung und Gestaltung von „Seniorengenossenschaften“ (.pdf-Datei, 11,44 MB) zur Verfügung.
Weiterführende Infomationen und Arbeitshilfen: Bayerisches Sozialministerium